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  • wie funktioniert der LigapokalDatum11.10.2011 14:26
    Foren-Beitrag von Timo im Thema wie funktioniert der Ligapokal

    fast vergessen! was ist bei Unentschieden (10:10)? na, es wir ein Sudden Death gespielt!!!
    Sollte es nach den regulären Spielen 10 – 10 stehen wird ein Sudden Death Best of 3 gespielt.
    Es wird die Spielvariante Doppel gespielt, nicht Leage, also ohne Sperren.
    Beim Sudden Death spielen die vier Spieler einer Mannschaft die zum schluss im Spiel waren.
    (Sollte ein Spieler nicht mehr anwesend sein, kann ein Ersatzspieler eingewechselt werden.
    Ist kein Ersatzspieler anwesend ist das Sudden Death verloren.)
    Beim Sudden Death spielen der 1 und 2 Spieler auf Player 1, sowie der 3
    und 4 Spieler auf Player 3. Bei der anderen Mannschaft spielen der 1 und 2
    Spieler auf Player 2, sowie der 3 und 4 Spieler auf Player 4.
    Der Anwurf im Sudden Death wird durch den Wurf aufs Bull entschieden, kennt Ihr ja alle.
    Eingewechselte Spieler spielen auf der Scheibe für den Spieler für den Sie eingewechselt wurden.
    Der Sieger des Sudden Death hat das Spiel 11 – 10 Gewonnen und kommt in die nächste Runde.

  • Thema von Timo im Forum Info

    Die Bültenklause hat eine neue Tel.-Nr.! statt wie im Verwaltungsprogramm noch angegeben
    jetzt bitte unter 05341/ 905 44 77 anrufen
    Auch der Vorstand(Kalli) ist unter neuer Nr. zu erreichen : 0176 / 341 25 268

  • Thema von Timo im Forum Info

    Die Bültenklause hat eine neue Tel.-Nr.! statt wie im Verwaltungsprogramm noch angegeben
    jetzt bitte unter 05341/ 905 44 77 anrufen
    Auch der Vorstand(Kalli) ist unter neuer Nr. zu erreichen : 0176 / 341 25 268

  • wie funktioniert der LigapokalDatum03.10.2011 12:32
    Thema von Timo im Forum Regel Ligapokal

    Spielmodus 501 M.O. Best of 3
    Spiel bis einschl. Runde 4 nach dem Harzligaspielbericht (max. 60 Spiele)
    ab Halbfinale eigener Spielbogen Best of 5 (max. 60 Spiele)
    Spielregel wie im Ligabereich, allerdings darf das Spiel beendet werden, wenn eine Mannschaft 11 erreicht und damit gewonnen hat.


    Heimrecht + Anwurf: generell die niedrigere Spielklasse, bei gleicher Klasse hat die zuerst gezogene Mannschaft

    1. Runde (64 Feld): Spielzeit Oktober 2011
    2. Runde (32 Feld): Spielzeit November 2011/Dezember 2011 (wegen Weihnachtsfeiern, und den Feiertagen)
    3. Runde (16 Feld): Spielzeit Januar 2012/Februar 2012
    4. Runde (8 Feld): Spielzeit März 2012
    5. Runde (4 Feld) Halbfinale *
    6. Runde Spiel um Platz 3 *
    7. Runde Finale *

    * 5-7 Runde finden an einem Tag statt! wann und Spielstätte wird noch bekannt gegeben.
    1-5 Runde wird gelost.

  • Satzung der F.D.S.L.H. Datum02.09.2011 15:46
    Foren-Beitrag von Timo im Thema Satzung der F.D.S.L.H.

    hier ersetzt demnächst, nach Eintrag ins Vereinsregister, die auf der JHV 2011 geänderte Satzung

  • Das LigabüroDatum04.04.2011 09:59
    Thema von Timo im Forum INFO Ligabüro

    Ligasekretärin Kreisklasse :
    Frau
    Rita Luther
    Am Bäckerberg 11
    38723 Seesen-Ildehausen
    0151-553 18 128
    Fax: 05381 / 989671
    kklasse@t-online.de

    Ligasekretärin Kreisliga :
    Frau
    Gabi Hausmann
    August-Jakob-Str. 5
    38642 Goslar
    0170-902 9 345
    Fax: 032121432525
    kreisligahexe@yahoo.de

    Ligasekretär Bezirk (BK/BL) :
    Herr
    Frank Paucnik
    Olefeld 26
    38229 Salzgitter
    05341/72167
    0170-415 55 69
    Fax: 032221593319
    black-heart-sz@t-online.de

    Sportobmann :
    Timo Kirsch

  • Satzung der F.D.S.L.H. Datum29.03.2011 09:30
    Thema von Timo im Forum Info Vorstand

    Satzung der F.D.S.L.H. e.V.

    §1 Name und Sitz
    Der Verein führt den Namen: Freie Dart Sport Liga Harz. Der Verein hat seinen Sitz in 38723 Seesen. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in seiner abgekürzten Form e.V.

    §2 Gerichtstand und Geschäftsjahr
    Gerichtsstand ist Seesen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    §3 Zweck und Gemeinnützigkeit
    Die Frei Dart Sport Liga Harz, nachfolgend FDSLH, ist die auf freiwilliger Grundlage beruhende Vereinigung den Dartsport betreibender Vereine im Harz. Die FDSLH ist politisch und konfessionell neutral. Die FDSLH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die FDSLH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der FDSLH dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Zweck der FDSLH ist die Pflege und Förderung des Dartsports. Die FDSLH obliegt die Vertretung des Dartsports in der Region Harz und weiterer Umgebung. Die FDSLH hat insbesondere folgende Aufgaben:
    o Erteilung der Starterlaubnis innerhalb des Verbandes
    o Durchführungen von Verbandsmeisterschaften und anderer offizieller Wettbewerbe
    o Aufstellung der Ranglisten, Förderung der Spitzensportler, Förderung der Jugend.
    o Genehmigung von Turnieren
    o Überwachung der Einhaltung der Wettspielordnung der FDSLH
    o Erlassen von Durchführungsbestimmungen zur Wettspielordnung der FDSLH und ihrer Überwachung
    o Wahrung der sportlichen Disziplin innerhalb des Verbandes. Zu diesem Zwecke übt er das Disziplinarrecht gem. der Rechtsordnung über die ihm angeschlossenen Vereine und deren Mitglieder aus
    o Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Verbandes, soweit nicht bereits durch die Rechtsordnung geregelt

    §4 Gliederung der FDSLH
    Die FDSLH erstreckt sich über die politischen Gebiete des Landkreis Goslar sowie dem gesamten Harz und darüber hinaus. Die FDSLH ist somit ein Bezirksverband. Den einzelnen Kreisen steht es frei, eigenständige, der FDSLH nachgeordnete, Kreisverbände zu gründen. Kreisverbände: Die Kreisverbände umfassen grundsätzlich die in ihren politischen Grenzen gelegenen Mitglieder der FDSLH. Sie nehmen die ihnen nach der Satzung und den Ordnungen sowie den Beschlüssen der FDSLH zugewiesenen Aufgaben wahr. Die Kreisverbände können sich eine Satzung geben, die nicht im Widerspruch zur Satzung der FDSLH stehen darf. Oberstes Organ der Kreisverbände sind die Kreistage.
    Diese setzen sich zusammen aus:
    a. den Vertretern der Vereine. Jeder Verein hat dabei eine Grundstimme. Die weitere Zahl der Delegierten wird durch die Satzung festgelegt.
    b. den Vorstandsmitgliedern der Kreisverbände.
    c. den Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern der FDSLH.
    Sind Kreisverbände gegründet worden, so setzt sich der Bezirksverband zusammen aus:
    a. den von den Kreisverbänden zu entsendenden Delegierten der stimmberechtigten Vereine. Die Zahl der Delegierten bestimmt sich nach der Satzung.
    b. den Vorsitzenden der Kreisverbände.
    c. den Vorstandsmitgliedern der FDSLH.
    d. den Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern der FDSLH

    §5 Erwerb der Mitgliedschaft
    Vereine, die den Dartsport betreiben und sich über die zuständigen Organe mittels Mannschaftsmeldeformular zur Teilnahme am Spielbetrieb der FDSLH melden, sind automatisch auch Mitglied der FDSLH und erkennen die Satzung an. Als Mitgliedszeitraum gilt eine Spielsaison. Sie ist zeitlich festgelegt durch den aktuellen Spielplan. Wird kein neues Mannschaftsmeldeformular gestellt, erlischt die Mitgliedschaft. Die Anmeldung von Mannschaften ist jederzeit, bis zu einem vorgegebenen Meldetermin, für den Beginn einer Saison möglich.

    §6 Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt:
    a. Automatisch - nach Ende einer Saison, wenn kein neues Mannschaftsmeldeformular gestellt wurde.
    b. durch Austritt - Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich.
    c. durch Ausschluss - Der Vorstand kann jedes Mitglied nach dessen Anhörung ausschließen, das gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen hat, durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder wenn sonstige triftige Gründe vorliegen
    d. durch Auflösung des Vereins vor dem Ausscheiden müssen alle Verpflichtungen gegenüber der FDSLH erfüllt sein.

    §7 Rechte der Mitglieder
    Die Verbandsmitglieder sind berechtigt:
    a. nach Maßgabe der für das Stimmrecht bestehenden Bestimmungen durch ihre Delegierten an den Beratungen und Beschlüssen der FDSLH - Tage oder Kreistage (Mitgliederversammlungen) teilzunehmen und Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen
    b. die Wahrung ihrer Interessen und der der FDSLH zu verlangen
    c. die Beratung der FDSLH oder der Kreisverbände in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen (sportliche Wettbewerbe etc.) nach Maßgabe der hierfür bestehenden Bestimmungen teilzunehmen.

    §8 Pflichten der Mitglieder
    Die Verbandsmitglieder sind unter anderem verpflichtet:
    a. die Satzung und Ordnungen der FDSLH sowie die auf Verbandstagen und den zuständigen Kreistagen gefassten Beschlüsse zu befolgen
    b. die Interessen der FDSLH zu vertreten
    c. die durch Verbandstage festgelegten Abgaben zeitgerecht zu entrichten
    d. von der FDSLH geforderte Auskünfte über Mitgliederstand, Einrichtungen, Satzungsänderungen usw. zu erteilen und einen Wechsel in der Besetzung ihrer Mitglieder sofort zu melden
    e. getroffene Entscheidungen der in der Rechtsordnung festgelegten Instanzen zu vollziehen.

    §9 Rechtliche Entscheidungen
    Rechtliche Entscheidungen werden durch die in der Rechtsordnung festgelegten Instanzen getroffen. Einzelheiten regelt die Rechtsordnung der FDSLH. Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Satzung und Ordnungen der FDSLH stehen, ist eine Anrufung ordentlicher Gerichte die von der FDSLH ausgehen ausgeschlossen, es sei denn, dass der Vorstand die schriftliche Genehmigung hierzu erteilt.

    §10 Ehrenmitgliedschaft
    Die FDSLH kann natürliche Personen aufgrund besonderer Verdienste um die Förderung des Dartsports zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern ernennen.

    §11 Organe der FDSLH
    Die Organe der FDSLH teilen sich in Legislative, Exekutive und Judikative Gremien.
    1. Legislatives Gremium ist der Verbandstag.
    2. Exekutive Gremien sind: a) der Vorstand b) die Ausschüsse -Sportausschuss – Jugendausschuss ( Ausschüsse sind jedoch nur dann zu gründen, wenn der Verbandstag die Notwendigkeit beschließt)
    3. Judikative Gremium ist der Schiedsausschuss.

    §12 Der Verbandstag Zusammensetzung und Stimmrecht
    Der Verbandstag ist das oberste Beschlussorgan der FDSLH. Die den Mitgliedern in Angelegenheiten der FDSLH satzungsgemäß zustehenden Rechte werden auf dem Verbandstag durch Beschlussfassung der anwesenden stimmberechtigten Delegierten wahrgenommen.
    Der Verbandstag setzt sich zusammen aus:
    a. den Delegierten der FDSLH angeschlossener Vereine, wobei jeder Verein für bis zu 3 Mannschaften mindestens einen Vertreter entsenden muss.
    b. den Ehrenvorsitzenden
    c. den Ehrenmitgliedern
    Innerhalb eines Verbandstages können bis zu 3 Stimmen auf einen Delegierten vereinigt werden.

    §13 Der Verbandstag Zusammentreten und Fristen
    Ordentliche Verbandstage finden jedes Jahr ca. 14 Tage vor Beginn einer neuen Saison statt. Der Termin einschließlich einer Aufforderung zum Einreichen von Anträgen - ist ca. 3 Monate vorher bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kann über die Staffelleiter erfolgen, falls der Vorstand keine direkte Einladung verschickt. Ca. 4 Wochen vor der Versammlung ist die Tagesordnung den angeschlossenen Vereinen bekannt zu geben. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
    Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden oder seinen Vertreter
    - Feststellung der stimmberechtigten und anwesenden Mitglieder
    - Bericht des Vorstandes
    - Bericht des Kassenwart
    - Bericht der Kassenprüfer
    - Entlasten des Vorstandes
    - Neuwahlen
    - Beschlussfassung über Anträge
    - Verschiedenes
    Der Kassenbericht ist der Versammlung schriftlich vorzulegen. Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Antragsberechtigt sind die Mitglieder, die ständigen Ausschüsse und der Vorstand. Alle Anträge sind eingehend zu begründen. Dringlichkeitsanträge bedürfen zu ihrer Behandlung einer 2/3 Mehrheit der auf dem Verbandstag vertretenen Stimmen. Aufgrund von Dringlichkeitsanträgen dürfen keine Satzungsänderungen beschlossen werden. Die Beschlüsse des Verbandstages sind vom Schriftführer zu Protokolieren.

    §14 Außerordentliche Verbandstage
    Außerordentliche Verbandstage werden abgehalten:
    a. auf Beschluss des Vorstandes
    b. auf Antrag von zwei Kreisverbänden
    c. auf Antrag von mehr als 10 Vereinen.
    Der Antrag muss den Grund für die Einberufung und außerdem die Formulierung etwaiger Anträge enthalten. Der Termin für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist den Vereinen mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. Die Bekanntgabe kann in dringenden Fällen auch telefonisch durch den Vorstand erfolgen.

    §15 Beschlussfähigkeit der Verbandstage
    Alle ordnungsgemäß einberufenen Verbandstage sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.

    §16 Aufgaben des Verbandstages
    Dem Verbandstag steht die letzte Entscheidung in allen FDSLH - Angelegenheiten zu. Ausschließlich ist er zuständig für:
    o die Änderung der Satzung
    o die Wahl und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    o die Wahl von zwei Kassenprüfern und einem stellvertretenden Kassenprüfer
    o die Genehmigung des vom Kassenwart vorzulegenden Haushaltsplanes für das laufende und folgende Geschäftsjahr
    o die Grundsätze und Höhe der Verbandsabgaben
    o die Auflösung der FDSLH.

    §17 Der Vorstand: Zusammensetzung, Rechte, Amtszeit
    Dem Vorstand gehören an:
    1. Geschäftsführender Vorstand: 1. Vorsitzender/de (Ligaobmann/frau, Geschäftsleitung) 2. Vorsitzender/de Schriftführer/in Kassenwart/in
    2. Rechtsorgan: Schiedsausschussobmann/frau stv. Schiedsausschussobmann/frau
    3. Ausführende Organe: Ligasekretär/in Kassenprüfer/in
    Sportwart (soweit der Verbandstag die Notwendigkeit beschließt) Damenwart/in - Jugendwart/in ( soweit der Verbandstag die Notwendigkeit beschließt)
    4. Beratendes Organ: sowie Ehrenvorsitzende, diese jedoch nur mit beratender Stimme.
    Die Vereinigung von zwei Vorstandsämtern in einer Person ist nicht zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte der FDSLH nach den Bestimmungen der Satzung und nach Maßgabe der vom Verbandstag gefassten Beschlüsse und überwacht die Geschäftsführung aller Verbandsorgane. Er erstattet auf dem Verbandstag den Jahresbericht und legt den Haushaltsplan vor. Zur Bearbeitung spezieller Fragen kann der Vorstand nicht ständige Ausschüsse bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, an allen Sitzungen der Kreisverbände und ihrer Organe teilzunehmen. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    Wahl des Vorstandes In den Jahren mit geraden Jahreszahlen werden gewählt:
    - 1. Vorsitzender
    In den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen werden gewählt:
    - 2. Vorsitzender
    - Schiedsausschussobmann/frau
    - Kassenwart/in
    - Ligasekretär/in
    - Schriftführer/in
    - (wenn vorhanden Damenwart/in)
    - Sportwart (wenn Notwendig)
    - Jugendwart (wenn Notwendig)
    Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der zwei Jahre solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Zwei Kassenprüfer werden auf ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der FDSLH - Vorstand überwacht die Einhaltung der Satzung und der Spiel- und Wettkampfregeln. Er hat das Recht die Regeln zu ändern oder zu ergänzen. Für diese Änderungen oder Ergänzungen muss der FDSLH - Vorstand keine Mitgliederversammlung einberufen. Die Entscheidungen des FDSLH - Vorstands sind für alle Mitglieder bindend. Der FDSLH - Vorstand hat das Recht Vorstandsmitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen von ihren Vorstandsämtern zu beurlauben. Nach deren Beurlaubung ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der ein Nachfolger des beurlaubten Vorstandsmitglieds gewählt wird. Der FDSLH - Vorstand ist berechtigt über das Vermögen der FDSLH gemäß § 3 frei zu verfügen, um so notwendige Anschaffungen zu tätigen oder entstehende Kosten zu decken.

    §18 Der Vorstand: Vertretungsberechtigung
    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Im Falle der Verhinderung sowohl des Vorsitzenden als auch des weiteren Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes übernimmt der Schriftführer mit dem Kassenwart dessen Vertretung. Die Verhinderung braucht im Einzelfall nicht nachgewiesen zu werden.

    §19 Der Vorstand: Aufgabenverteilung
    Der Vorsitzende vertritt die FDSLH nach außen. Er führt den Vorsitz auf dem Verbandstag und im Vorstand. Er beruft diese Versammlungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Im Verhinderungsfall nimmt der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben wahr. Der Vorsitzende hat dafür zu sorgen, dass die Kassenprüfung rechtzeitig erfolgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des amtierenden Vorsitzenden. Der Ligasekretär ist verantwortlich für die Koordination des gesamten Sportbetriebes. Die Aufgabenbereiche der übrigen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus der Bezeichnung ihrer Ämter.

    §20 Der Vorstand: Delegation von Aufgaben
    Die laufenden Geschäfte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Vorstandsmitglieds fallen, können vom Vorsitzenden zur selbständigen Bearbeitung delegiert werden. Über den Sachstand besteht gegenüber dem Vorstand eine Informationspflicht.

    §21 Sitzungen des Vorstandes
    Der Vorstand wird vom Vorsitzenden bei Bedarf zusammengerufen. Er muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 seiner Mitglieder es unter Angabe von Gründen verlangt.

    §22 Ausschüsse
    Den Vorsitz in den ständigen Ausschüssen führen die zuständigen Vorstandsmitglieder. Die Berufung weiterer Mitglieder und die Aufgaben der Ausschüsse regeln sich nach den betreffenden Ordnungen.

    §23 Bekanntgabe von Beschlüssen
    Werden Beschlüsse von Organen und Verfügungen von Amtsträgern der FDSLH durch Rundschreiben an sämtliche Vereine veröffentlicht, so gelten sie damit als allen Mitgliedern bekanntgegeben.

    §24 Kassenprüfung
    Von den Kassenprüfern sind der Jahresabschluss und zusätzlich mindestens einmal das Rechnungswesen und die Kasse in jedem Geschäftsjahr zu prüfen. Die beiden Kassenprüfer sind berechtigt, Einsicht in sämtliche Akten und Unterlagen der FDSLH zu nehmen. Sie sind verpflichtet, den Vorstand oder die Mitgliederversammlung über wichtige Wahrnehmungen unverzüglich zu unterrichten. Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und die Entlastung des Kassenwartes zu beantragen.

    §25 Wahlen und Abstimmungen
    Da bei jeder Jahreshauptversammlung Vorstandswahlen durchzuführen sind (siehe § 17) ist vor den Wahlen ein Wahlleiter zu wählen. Vor Einleitung von Neuwahlen ist durch den Wahleiter die Entlastung des Vorstandes zu beantragen. Er nimmt neu Wahlvorschläge entgegen, führt die Wahlen durch und fertigt ein Protokoll. Er bestätigt nach der Wahl die neuen oder wiedergewählten Vorstandsmitglieder im Amt. Vor jeder Wahl sind alle Vorgeschlagenen Personen zu fragen, ob sie im Falle Ihrer Wahl diese den annehmen. Der Wahlleiter darf selber nicht zu einer Wahl anstehen, darf aber bei Berechtigung seine Stimme abgeben. Organe, Kommissionen und Ausschüsse sind unabhängig von der anwesenden Zahl der Mitglieder beschlussfähig. Grundsätzlich entscheidet die einfache Mehrheit. Briefwahl ist zu diesem Zwecke möglich. Bei Abstimmungen gilt Stimmengleichheit als Ablehnung. Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Wahlen haben schriftlich zu erfolgen, wenn einer der anwesenden Mitglieder dieses beantragt.

    §26 Ordnungen
    Das Rechtswesen, der Wettspielbetrieb sowie das Passwesen werden durch besondere Ordnungen geregelt.

    §27 Satzungsänderungen
    Satzungsänderungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit der auf dem Verbandstag vertretenen Stimmen beschlossen werden. Bei Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder (gem. § 5) erforderlich.

    §28 Auflösung der FDSLH
    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den LandesSportBund Niedersachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu Verwenden hat.

    §29 Geltungsbereich
    Diese Satzung gilt auch in den Gliederungen der FDSLH. Sie tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
    Die Satzungsänderungen unter § 13, §17 und §18, wurden in der Jahreshauptversammlung vom 20.02.2010 verabschiedet.

  • ForumsregelnDatum01.12.2010 10:23
    Thema von Timo im Forum Forumsregeln

    Forumsregeln

    Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!
    Die meisten Leute denken in dem Augenblick, wo sie ihre Threads und Posts verfassen, leider nicht daran, daß die Nachrichten nicht ausschließlich von Computern gelesen werden, sondern auch von (anderen?) Lebewesen, in erster Linie von Menschen.

    Deine Nachricht kann von Leuten z. B. in ganz Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg (und Costa Rica?) gelesen werden. Denke stets daran und lass dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Bedenke: Je ausfallender und unhöflicher du dich gebärdest, desto weniger Leute sind bereit, Dir zu helfen, wenn Du einmal etwas brauchst.

    Eine einfache Faustregel: Schreibe nie etwas, was Du dem Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest.

    Erst lesen, dann denken, dann nochmal lesen, dann nochmal denken und dann erst posten!
    Die Gefahr von Mißverständnissen ist bei einem geschriebenen, computerisierten Medium besonders hoch. Vergewissere dich mehrmals, daß der Autor des Threads, auf den du antworten willst, auch das gemeint hat, was Du denkst. Insbesondere solltest Du darauf achten, ob nicht vielleicht Sarkasmus oder eine ähnliche Abart des Humors :-) benutzt wurde, ohne ihn mit dem Smiley-Symbol ":-)" zu kennzeichnen.

    Fasse Dich kurz!
    Niemand liest gerne Posts, die mehr als 50 Zeilen lang sind. Denke daran, wenn Du Posts verfasst.

    Keine doppelten Themen (Threads) eröffnen
    Um die Übersichtlichkeit zu erleichtern ist es wichtig, dass Du VOR dem Erstellen eines neuen Gesprächsthemas schaust, ob es Dein Thema nicht schon irgendwo gibt.

    Dazu solltest Du vor allem auch die Suche-Funktion (auch von älteren Beiträgen) verwenden.

    Lass Dir einen eindeutigen Titel für Dein Thema einfallen. Titel wie "Hallo?" oder "Eine Frage!" sind selten aussagekräftig und werden nicht viele andere Forenbesucher lesen.

    Deine Artikel sprechen für Dich. Sei stolz auf sie!
    Die meisten Leute auf dem Netz kennen und beurteilen Dich nur über das, was Du in Threads oder Posts schreibst. Versuche daher, Deine Posts leicht verständlich und möglichst ohne Rechtschreibfehler zu verfassen.

    Bedenke, daß dein Anliegen nicht rüberkommt, wenn es nicht einmal den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau genügt.

    Darüberhinaus sollten Punkte und Kommas selbstverständlich sein; durch Groß- und Kleinschreibung wird der Text leserlicher. Absätze lockern den Text auf, wenn sie alle paar Zeilen eingeschoben werden.

    Nimm Dir Zeit, wenn Du einen Thread/ Post erstellst!
    Einige Leute denken, es würde ausreichen, einen Artikel in zwei Minuten in den Rechner zu hacken. Besonders im Hinblick auf die vorangegangenen Punkte ist das aber kaum möglich. Du solltest dir Zeit nehmen, um einen Artikel zu verfassen, der auch Deinen Ansprüchen genügt.

    Vorsicht mit Humor und Sarkasmus!
    Achte darauf, daß Du deine sarkastisch gemeinten Bemerkungen so kennzeichnest, daß keine Mißverständnisse provoziert werden. Bedenke: In einem schriftlichen Medium kommt nur sehr wenig Mimik und Gestik rüber, die Du bei persönlichen Gesprächen benutzen würdest.

    Im Netz gibt es für diesen Zweck eine ganze Reihe von Symbolen; die gebräuchlichsten sind

    :-) und :-(

    Kürze den Text, auf den Du Dich beziehst, auf das notwendige Minimum!

    Es ist eine gute Angewohnheit, Texte, auf die man sich bezieht, wörtlich zu zitieren. Wenn Du einen Post zitierst, wird Dir der gesamte Text, auf den Du dich beziehst, von Programm zum Bearbeiten angeboten. Der Originaltext wird dabei im Allgemeinen durch die Zeichen '

    'und '

    ' eingerückt(ähnlich wie dieser Absatz), um klar ersichtlich zu machen, dass es sich dabei um zitierten Text handelt.

    Mache es dir zur Angewohnheit, nur gerade so viel Originaltext stehen zu lassen, daß dem Leser der Zusammenhang nicht verlorengeht. Das ist

    a) wesentlich leichter zu lesen und zu verstehen und

    b) keine Verschwendung von Ressourcen.

    Lass den Originaltext aber auch nicht ganz weg! Der Leser Deines Artikels hat den Artikel, auf den Du dich beziehst, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr exakt in Erinnerung und hat ohne weitere Anhaltspunkte große Mühe, den Sinn Deiner Ausführungen zu erkennen.

    Achtung: Auch die Signatur der Originalnachricht sollte nur dann zitiert werden, wenn darauf auch inhaltlich Bezug genommen wird.

    Benutze Mail, wo immer es geht!
    Wenn Du dem Autor eines Artikels etwas mitteilen willst, überlege Dir bitte genau, ob dafür nicht eine simple Mail ausreicht. Häufig sind solche Mitteilungen OffTopic, d.h. sie passen nicht zum aktuellen Gesprächsthema, und können auf andere User, die, die Diskussion später nachvollziehen, befremdlich wirken und als störend empfunden werden.

    Ein Beispiel: Spätestens dann, wenn hitzige Diskussionen schließlich in wüste Beschimpfungsorgien ausarten, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem die Diskussion niemanden außer den Streithähnen interessiert.

    Generell gilt: Wenn Du etwas mitteilen willst, das auch viele andere Leute interessieren könnte, benutze das Forum/den Thread. Anderenfalls ist eine Mail sicherlich ausreichend.

    Achte auf die gesetzlichen Regelungen!
    Es ist völlig legal, kurze Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken zu informationellen Zwecken zu posten. Was darüber hinaus geht, ist illegal. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören unter anderem Zeitungsartikel, Liedtexte, Programme, Bilder etc. Ebenfalls illegal ist es, mit Wort und/oder Bild zu Straftaten aufzurufen oder zumindest Anleitungen dafür zu liefern.

    Achte darauf, daß Du mit Deinem Artikel keine Gesetze brichst und bedenke, dass sich evtl. jeder strafbar macht, der solche Informationen auf dem eigenen Rechner hält und anderen zugänglich macht.

    Posts und Threads die zur Verbreitung von Raubkopien oder ähnlichem dienen, werden kommentarlos gelöscht!

    Kommerzielles
    Ein gewisses Maß an kommerziellen Informationen wird im Forum gerne toleriert, z.B. Adressen von Firmen, die ein bestimmtes Produkt anbieten, nachdem jemand danach gefragt hat. Als unverschämt wird dagegen die Verbreitung von reinen Werbeinformationen angesehen, insbesondere, wenn sie ein gewisses Volumen überschreiten in Form eines eigenen Threads etwa. Solche Threads werden kommentarlos gelöscht.

    Spamming
    Als Spamming bezeichnet man im Allgemeinen Posts, deren Inhalt nicht nur unwichtig sondern auch überflüssig ist, denen zum Teil sogar ein Inhalt fehlt und die hauptsächlich dazu dient, seine Postzahl zu steigern.

    Solche Posts sind daher verständlicherweise nicht gerne gesehen, da sie den Diskussionsfluß und damit die anderen Teilnehmer stören und unnötigerweise Ressourcen verschlingen.

    Solltet ihr einmal, nach dem Setzen eines Posts bemerken, daß ihr noch etwas hinzufügen wolltet, oder Rechtschreibfehler verbessern wollt, so nutzt die vorhandene „edit“-Funktion, mit der man seine Posts nachträglich verändern kann.

  • Mannschaften + Tabelle KK 3Datum11.10.2010 21:33
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle KK 2Datum11.10.2010 21:32
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle KK 1Datum11.10.2010 21:30
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle KL 3Datum11.10.2010 21:29
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle KL 2Datum11.10.2010 21:27
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle KL 1Datum11.10.2010 21:25
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Mannschaften + Tabelle BezirksklasseDatum11.10.2010 21:22
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u.Tabelle...
  • Mannschaften + Tabelle BezirksligaDatum11.10.2010 21:18
    Thema von Timo im Forum Mannschaften u. Tabell...
  • Wenn Ihr Spiele verlegen wollt:Datum06.10.2010 10:21
    Thema von Timo im Forum INFO Ligabüro

    als Spielverlegung gelten die Spiele, die außerhalb des angesetzten Spielwoche gespielt werden sollen!
    Spiele von Montag bis Sonntag auf dem angegebenen Spielwochenende gelten nicht als Verlegung und müssen beim Ligabüro auch nicht angemeldet werden!

    Spielverlegung

    Wenn ein Spiel verlegt werden soll, muss dieses mindestens 48 Stunden vor dem festgelegten Termin geschehen. Es sind nur 6 Spielverlegungen (3 Heim- u. 3 Auswärtsspiele) pro Mannschaft in einer Saison möglich. Bei Spielverlegungen muss innerhalb von 7 Tagen ein gemeinsamer neuer Termin vom Heimkapitän dem Ligabüro bekannt gegeben werden, der innerhalb von 3 Wochen nach der ursprünglichen Spielwoche liegen muss! Wird das Ligabüro nicht über den neuen Spieltermin informiert, geht das Ligabüro davon aus das gespielt wurde und das Spiel wird wie bei nicht abgeben des Spielberichtsbogen für die Heimmannschaft als Verloren gewertet.
    Der letzte Spieltag der Rückrunde darf in keinem Fall verlegt werden!!!
    Das letzte Spiel der Saison muss am Samstag des Spielwochenendes zwischen 16 und 20 Uhr gestartet werden! Auch zeitliche Verschiebungen eines Spieles müssen dem Ligabüro mitgeteilt werden. Eine zeitliche Verschiebung zählt jedoch nicht als Spielverlegung!
    Sollte keine Einigung gefunden werden, ist der ursprüngliche Spieltermin bindend. Bei nicht Antritt siehe Strafenkatalog Nr.2. Ist eine Mannschaft mit 3 Spielern anwesend, die auch auf der Kadermeldung geführt sind, muss diese mit den 3 Spielern anfangen und hat kein Anrecht auf die Stunde Karenzzeit. Ist eine Mannschaft nicht vollzählig (mindestens 3 Personen), hat diese 1 Stunde Karenzzeit, um sich zu vervollständigen. Der Antritt zu einen Spiel mit weniger als 3 Personen ist nicht gestattet! Liegen zum Spielbeginn die Spielerpässe bzw. Kadermeldung einer Mannschaft nicht vor, so hat diese 1 Stunde Karenzzeit um die Spielerpässe bzw. Kadermeldung zu besorgen (Auszug aus Gameshot.de reicht). Liegen die Spielerpässe / Kadermeldung nach der Karenzzeit immer noch nicht vor, ist die Mannschaft nicht Spielberechtigt! Dies wird als Nichtantritt gewertet (Folge siehe Strafenkatalog Nr.2), d.h. das Spiel wird als Verloren gewertet!

    Ab sofort gilt für die Tabellen die folgende Staffelung der Wertigkeit:

    - Erzielte Punkte
    - Spiele gesamt
    - Legs Gesamt
    - Erzielte Punkte im direkten Vergleich
    - Spiele im direkten Vergleich
    - Legs im direkten Vergleich

    Zeitliche Verzögerungen aus vorhergehenden Spielen der FDSLH e.V. müssen in Kauf genommen werden, wobei Spielstätten in denen mehrere Mannschaften spielen darauf zu achten haben, dass zwischen zwei angesetzten Spielen mindestens 3 Stunden Zeit liegen. Spiele die ohne Rücksprache mit dem Ligabüro außerhalb des Spielwochenendes verlegt werden, werden annulliert und ein neuer Spieltermin wird vom Ligabüro festgelegt, siehe Strafenkatalog Nr.6 .
    Spieltermine, die aufgrund von Aktivitäten oder Anordnung der FDSLH e.V. nicht wahrgenommen werden können, sollten von beiden Teamkapitänen schnellstmöglich (2 Spielwochenenden) nachgeholt werden! Wir bitten betroffene Teamkapitäne um Verständnis!

  • SonntagsspieleDatum16.09.2010 15:09
    Thema von Timo im Forum INFO Ligabüro

    Liebe Dartfreunde,
    ich erhalte ab und zu Anmeldungen mit dem Vermerk Spieltag "Sonntag"
    zur Information: es wurde bei der JHV 2-2010 beschlossen, den Sonntag nicht als Spieltag anzusetzen oder festzulegen!!!
    Sollten Mannschaften allerdings am Sonntag spielen wollen/müssen, so hat der Kapitän der betroffenen Mannschaft dies mit den anderen Mannschaften der zugehörigen Staffel selber abzuklären, da wir ja eine Spielwoche und von Montag bis Sonntag alle Spielmöglichkeiten offen gelassen haben!!!
    Bemerkung: passiert das innerhalb der Spielwoche, gilt dies nicht als Verlegung!

    Ich möchte hier bei den betroffenen Mannschaften um Verständniss bitten, da dies ein absoluter Mehrheitsbeschluss aller Harzligamitglieder auf der JHV2010 war!

    LG
    Timo

  • LigapokalDatum23.08.2010 15:26
    Thema von Timo im Forum Ligapokal
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